Organisatorisches

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Kinderkrippe:

  • Hauptwohnsitz des/der Antragsteller/In und
  • des Kindes in Neusiedl am See

 

Voraussetzungen für die Aufnahme in den Kindergarten:

  • Vollendetes 3. Lebensjahr des Kindes
  • Hauptwohnsitz des/der Antragsteller/In und des
  • Kindes in Neusiedl am See

 

Der Antrag zur Aufnahme in eine unserer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung erfolgt online jeweils im Feber des laufenden Jahres für das kommende Kindergartenjahr (September bis August).

Das Antragsformular für diese administrative Einschreibung befindet sich auf den jeweiligen Websites der Stadtgemeinde Neusiedl am See und den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Der von Ihnen ausgewählte Kinderbetreuungsplatz kann Ihnen nur nach Verfügbarkeit gewährleistet werden.

 

Die Platzvergabe erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. Kinder, für die die Besuchspflicht gemäß § 24 KBBG 2009 gilt (Kinder im letzten
    Kindergartenjahr)

  2. Geschwisterkinder, die sich schon in der Einrichtung befinden

  3. Alter des Kindes bei der Einschreibung; je älter das Kind ist, desto eher bekommt es einen Platz

 

Eine Woche vor der Einschreibung findet jeweils ein Tag der offenen Tür statt.

Nach Zusage eines Betreuungsplatzes meldet sich die jeweilige Leitung der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung mit einem Termin zur pädagogischen Einschreibung.

Eltern UND Kind nehmen and diesem Termin teil. Sämtliche Unterlagen und alle weiteren erforderlichen Schritte werden mit der Leitung an diesem Termin besprochen.

Danach findet ein Elternabend bezüglich Eingewöhnung statt.
 

Zum Antragsformular

Gemäß §3 Abs. 7 des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2009 entfallen die Kosten für den Besuch einer Kinderbildungs- und betreuungseinrichtung. Für folgende Leistungen werden jedoch seitens der Stadtgemeinde kostendeckende Beträge eingehoben:

Materialbeitrag:


Dieser umfasst alle Arbeits- und Bastelmaterialien, einschließlich jene, die für besondere Anlässe (Nikolaus, Ostern, Weihnachten, …) besorgt werden. 
Dieser Beitrag wird in zwei Teilbeträgen abgebucht (pro Monat € 8,--): September bis Dezember € 32,-- Jänner bis Juli € 56,--

Einschreibgebühr:


Die Einschreibgebühr wird beim Eintritt in eine der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen einmalig in der Höhe von € 50,-- verrechnet. 
Beim Wechsel von der Krippe in den Kindergarten bzw. von einem Haus in ein anderes wird keine weitere Gebühr berechnet.

Portfoliobeitrag:


Dieser beläuft sich einmal jährlich auf € 10,--

Sonstige Kosten:


Für den Inhalt des Nikolaussackerls bzw. Osterkörberls werden pro Kind je € 3,-- pro Kindergartenjahr eingehoben. 
Zusätzliche Veranstaltungen, wie z. B. Theaterfahrten, Kinobesuche, Ausflüge, … werden gesondert verrechnet.

Der Beitrag für das Mittagessen wird zum Monatsende im Nachhinein von der Stadtgemeinde mittels Zahlschein vorgeschrieben; es besteht auch die Möglichkeit eines Dauer-/Abbuchungsauftrages.

  • für Krippenkinder: € 4,70

  • für Kindergartenkinder: € 4,90

Das Land Burgenland bietet eine Förderung für das Mittagessen an.
Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.burgenland.at/themen/gesellschaft/familie/informationen-fuer-eltern/mittagessensfoerderung/